Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2024 extern durchgeführten Überprüfung nach BITV 2.0 / EN 301 549.
Diese Internetseite wird insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit derzeit optimiert.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Änderungen in folgenden Punkten teilweise vereinbar:
- Nicht alle Bilder und verlinkten Grafiken besitzen Textalternativen gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1.
- Videos weisen nicht die nach WCAG-Erfolgskriterien 1.2.3 und 1.2.5 geforderten Audiodeskription oder Medienalternativen auf. Informationen aus Erklärfilmen und Präsentationsfolien sind daher nicht zugänglich.
- Teilweise entspricht die Überschriftenhierarchie nicht den Anforderungen gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1.
- Die Hauptnavigation ist nicht gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 ohne Maus nutzbar.
- Die Website bietet aktuell keine Möglichkeit, einzelne Blöcke oder Bereiche gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 zu überspringen.
- Überschriften und Beschriftungen sind in Einzelfällen nicht ausreichend aussagekräftig gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.4.6.
- Anderssprachige Wörter oder Textabschnitte sind nicht gemäß WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 ausgezeichnet.
- Fehlermeldungen in Formularen beschreiben nicht gemäß WCAG-Erfolgskriterium 3.3.3 wie der Fehler zu korrigieren ist, da es sich um generische Fehlermeldungen handelt.
- Die Website weist WCAG-relevante Syntaxfehler gemäß WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 auf. Die vorhandenen Fehler resultieren aus dem im Einsatz befindlichen Content Management System und lassen sich nach aktuellem Stand nicht beheben.
- Die Website passt sich nicht vollständig benutzerdefinierten Einstellungen gemäß EN-Erfolgskriterium 11.7 an. Alle verwendeten Icons nehmen die gewählte Hintergrundfarbe an. Damit sind einige Funktionen nicht mehr zu erkennen.
Diese Erklärung wurde am 03.03.2023 erstellt und zuletzt am 12.06.2024 aktualisiert.