
In Deutschland erwarten Sie familienfreundliche Regelungen: Ihr Partner und Ihre Kinder dürfen mitkommen oder nachziehen und erhalten einen Aufenthaltstitel.
Dies gilt ohne Einschränkungen, wenn Sie
- als Forscher oder Wissenschaftler,
- mit der „Blauen Karte EU“ oder
- als Hochqualifizierter in Deutschland arbeiten.
Und sowieso, wenn Sie und Ihre Familie Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind. Dann genießen Sie und Ihre Angehörigen die allgemeine Freizügigkeit: Sie benötigen keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.
Ist Ihr Partner nicht Unionsbürger, hat er oder sie dennoch ein Recht auf Einreise und Aufenthalt. Eventuell wird ein Visum benötigt. Die Visumvergabe findet jedoch unter erleichterten Voraussetzungen statt.
Aber auch wenn Sie noch promovieren, kann Ihre Familie nachkommen. Dann müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden, zum Beispiel sollte Ihr Partner über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Weitere Auskünfte hierzu können Sie von der für die Visumerteilung zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland sowie von der Ausländerbehörde am künftigen Familienwohnort in Deutschland erhalten.
Gut zu wissen:
- Sie können Ihren Partner und Ihre Kinder mitbringen.
- Für EU-Bürger, Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gilt die allgemeine Freizügigkeit.
Weitere Informationen
Interaktive Weltkarte mit Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen:
www.make-it-in-germany.com > Ansprechpartner vor Ort
Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel für Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten und ihre Familien: